05.04.04.05 (Nordrhein-Westfalen) Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 1)
- Laufende Nr
- 263
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.04
- SYS_4
- 05.04.04.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktionsplanung
- ERAAA
- Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 1)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 10
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Ähnlichkeits- und Wiederholungsplanungen von Arbeitsfolgen und Arbeitsgängen für Varianten eines Produkts
Arbeitsfolgen und Arbeitsgänge unter Berücksichtigung bekannter Fertigungsverfahren und Zeitdaten für Varianten eines Produkts planen. Dabei sind auch arbeitswissenschaftliche, fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. An Hand der geplanten Fertigungsprogramme die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Fertigungsmittel veranlassen.
Führen des Fertigungsplanes
Fertigungsablauf festlegen, Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen und Betriebsmittel beschreiben, ggf. optimale Losgrößen ermitteln. Zeitdaten übernehmen. Dokumentation über Fertigungsablauf einschließlich Maschineneinstelldaten in Fertigungsplänen erstellen. Planungsgrößen mit Produktion abstimmen und festlegen. Planungsdaten (Abläufe, Planzeiten usw.) abstimmen. Bestehende Fertigungspläne auf Verbesserungspotentiale prüfen und hierzu Vorschläge erarbeiten.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über industrieller Herstellungstechniken, z.B. Zerspanungsverfahren, und deren Beherrschung abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Zerspanungsmechaniker, und wegen der Beherrschung von Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen für bekannte Fertigungsverfahren und mit bekannten Zeitdaten zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind, z.B. REFA-Fachmann/-frau. | 9 | 69 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen der allgemeinen Kenntnisse der Produkte, der Produktion, der Fertigungsabläufe und -verfahren sowie der allgemeinen Umsetzung von arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Zum Erarbeiten und Führen des Fertigungsplanes sind die Eckpunkte und Vorgaben der Fertigungsprogramme maßgebend und somit ist nur ein gewisser Spielraum vorhanden. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Für die Abklärung von Plandaten (Arbeitskräfte, Kapazitäts- und Belegungspläne, optimale Losgrößen u.Ä.) mit den beteiligten Stellen (Fertigungssteuerung, Produktion, …) sind Kommunikation und Zusammenarbeit wegen Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen regelmäßig erforderlich. Erforderliche Abstimmungen berühren nicht gegensätzliche Interessenlagen; derartige Abstimmungen treten eher selten auf. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 95 |