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05.04.04.05 (Nordrhein-Westfalen) Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 1)

Laufende Nr
263
SYS_1
05
SYS_2
05.04
SYS_3
05.04.04
SYS_4
05.04.04.05
ORGEINHEIT
Planung
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Produktionsplanung
ERAAA
Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 1)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 10
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Ähnlichkeits- und Wiederholungsplanungen von Arbeitsfolgen und Arbeitsgängen für Varianten eines Produkts

Arbeitsfolgen und Arbeitsgänge unter Berücksichtigung bekannter Fertigungsverfahren und Zeitdaten für Varianten eines Produkts planen. Dabei sind auch arbeitswissenschaftliche, fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. An Hand der geplanten Fertigungsprogramme die Beschaffung der notwendigen Betriebs- und Fertigungsmittel veranlassen.

Führen des Fertigungsplanes

Fertigungsablauf festlegen, Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen und Betriebsmittel beschreiben, ggf. optimale Losgrößen ermitteln. Zeitdaten übernehmen. Dokumentation über Fertigungsablauf einschließlich Maschineneinstelldaten in Fertigungsplänen erstellen. Planungsgrößen mit Produktion abstimmen und festlegen. Planungsdaten (Abläufe, Planzeiten usw.) abstimmen. Bestehende Fertigungspläne auf Verbesserungspotentiale prüfen und hierzu Vorschläge erarbeiten.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über industrieller Herstellungstechniken, z.B. Zerspanungsverfahren, und deren Beherrschung abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Zerspanungsmechaniker, und wegen der Beherrschung von Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen für bekannte Fertigungsverfahren und mit bekannten Zeitdaten zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind, z.B. REFA-Fachmann/-frau.
969
1.3.Berufserfahrungen
Wegen der allgemeinen Kenntnisse der Produkte, der Produktion, der Fertigungsabläufe und -verfahren sowie der allgemeinen Umsetzung von arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen bis zu drei Jahre ausreichend.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Zum Erarbeiten und Führen des Fertigungsplanes sind die Eckpunkte und Vorgaben der Fertigungsprogramme maßgebend und somit ist nur ein gewisser Spielraum vorhanden.
210
3.Kooperation
Für die Abklärung von Plandaten (Arbeitskräfte, Kapazitäts- und Belegungspläne, optimale Losgrößen u.Ä.) mit den beteiligten Stellen (Fertigungssteuerung, Produktion, …) sind Kommunikation und Zusammenarbeit wegen Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen regelmäßig erforderlich. Erforderliche Abstimmungen berühren nicht gegensätzliche Interessenlagen; derartige Abstimmungen treten eher selten auf.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt95